Angemessene Entschädigung von freien Journalistinnen und Journalisten gefordert

Die heute vom Bundesrat angekündigte Hilfe für "Härtefälle" ist ungenügend und grenzt an Hohn gegenüber den Betroffenen. impressum fordert eine gerechte Verteilung der Kosten der Anti-Corona-Massnahmen.

Medienmitteilung impressum vom 20.4.2020:

An der heutigen Medienkonferenz vom 20.4.2020 hat Bundesrat Parmelin deutlich gemacht, dass die Ausweitung der Unterstützung von Selbständigerwerbenden nur für „Härtefälle“ ins Auge gefasst werde.

 

Hunderte von freischaffenden Journalistinnen und Journalisten haben, wie andere Berufsgruppen auch, ihr Einkommen praktisch vollumfänglich verloren, indem sie ganz einfach keine Aufträge mehr haben. In der Lesart des Bundesrats sind sie aber nur „indirekt betroffen,“ da die bundesrätlichen Notverordnungen ihnen die Berufsausübung nicht direkt verbieten. Sie werden darum durch die Erwerbsausfallversicherung bislang nicht entschädigt. Diese freien Journalistinnen und Journalisten zahlen damit einen übermässig grossen Anteil an der Zeche für den Kampf der ganzen Gesellschaft gegen die Epidemie.

 

impressum ist erstaunt darüber, dass der Bundesrat keine klare Strategie hat, um für eine gerechtere Verteilung der Kosten seiner aktuellen Notrechtsmassnahmen zu sorgen. Dies, zumal impressum zusammen mit anderen Verbänden das BSV mit Schreiben vom 25. März 2020 auf diese Problematik aufmerksam gemacht hat und um eine Lösung ersucht hat und bisher keine Antwort bei impressum eingetroffen ist.

 

Es geht nicht um „Hilfe“ für „Härtefälle“, sondern um eine angemessene Verteilung der Kosten für die aktuellen Massnahmen gegen das Coronavirus auf die ganze Bevölkerung.

 

impressum erwartet, dass der Bundesrat für die angemessene Verteilung der Kosten seiner Massnahmen sorgt. Anderenfalls setzt er das Vertrauen breiter Bevölkerungsschichten aufs Spiel.

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