Doppelmord in „Les Verrières“: Die Justiz zeigt sich hartnäckig

Am 17. Dezember 2019 wurde der Journalist Frédéric Nejad Toulami (arbeitet bei 20 Minuten) vom Polizeigericht freigesprochen. Der Staatsanwalt von Neuenburg, Pierre Aubert, kündigte in einer Medienmitteilung an, gegen diesen Entscheid Rekurs einzulegen. Impressum kritisiert die antidemokratische Haltung der Staatsanwaltschaft, welche die verfassungsmässige Pressefreiheit untergräbt.

Wie wir in einer früheren Pressemitteilung bereits bekannt gaben, hat das Polizeigericht Littoral und Val de Travers den Entscheid des Strafgerichts abgelehnt, welches dem Journalisten von 20 Minuten ange-ordnet hatte, über bestimmte Elemente im Zusammenhang mit dem Doppelmord an Les Verrières zu schweigen. Insbesondere war der Richter der Ansicht, dass es keine Rechtsgrundlage für die Untersu-chung gab.

Es überrascht nicht, dass die Staatsanwaltschaft gegen diesen Entscheid Berufung einlegte. impressum prangert die Haltung der Staatsanwaltschaft an, die eine inakzeptable Verletzung der Pressefreiheit dar-stellt. In ihrer Erklärung lehnt die Staatsanwaltschaft Formulierungen wie "diverse Meldungen" und "schreckliches Drama" ab, um die Anweisung an den Journalisten zu rechtfertigen. Wie die Richterin in ihrem Entscheid vom 17. Dezember jedoch in Erinnerung rief, hat der Journalist keine seiner Verpflich-tungen verletzt, wie sie insbesondere in der Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalisten nieder-gelegt sind.

impressum unterstützt Fréderic Nejad Toulami bei diesem Verfahren voll und ganz.

 

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