Einstellung des Verfahrens gegen den Journalisten im Fall Broulis – die Pressefreiheit ist geschützt.

Im Strafverfahren, dass der Waadtländer Regierungsrat Pascal Broulis gegen den Tages-Anzeiger-Journalisten Philippe Loser angestrengt hatte, ist das Verfahren eingestellt worden. Der Staatsanwalt stellt fest, dass keine strafbare Ehrverletzung vorliegt. impressum begrüsst den Entscheid, mit dem eine Einschränkung der Pressefreiheit abgewendet wurde.

Die Staatsanwaltschaft stützt die Einstellungsverfügung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts: "Die Äusserungsfreiheit ist unverzichtbar und impliziert, dass die Akteure im politischen Meinungsstreit akzeptieren müssen, sich manchmal einer heftigen öffentlichen Kritik auszusetzen." Der Staatsanwalt stellt auch fest, dass der Artikel im Tages-Anzeiger nicht übermässig auf den Waadtländer Finanzminister abzielt, sondern auf seine Partei, die Waadtländer FDP. Im Gesamtkontext der Kolumne sei auch der Hinweis auf eine „schamlose“ Steueroptimierung als persönliche Wertung des Journalisten zu akzeptieren.

impressum begrüsste diese Entscheidung, mit der auch die Pressefreiheit geschützt wird. Die Beschwerde des Regierungsrats reiht sich jedoch in eine ganze Reihe von Klagen von Politikern gegen JournalistInnen ein. Dass Personen öffentlichen Interessens JournalistInnen durch juristische Schritte einzuschüchtern suchen, verurteilt impressum als unakzeptable Haltung gegenüber der Pressefreiheit und Missbrauch des Justizsystems (siehe insbesondere hier https://www.impressum.ch/de/content/details/1679/).

Ein weiteres Verfahren in demselben Kontext von Broulis gegen TX Group (vormals Tamedia) ist noch nicht abgeschlossen. Im Februar 2018 hatte namentlich der Tages-Anzeiger-Korrespondent Philippe Reichen eine Serie von neun Artikeln mit einem Beitrag unter dem Titel "Das Steuergeheimnis des Finanzdirektors" eingeleitet. Damals stellten die Medien die Möglichkeit einer Steueroptimierung in Frage, dies obwohl der Staatsrat Pascal Broulis im Mai 2018 ausdrücklich von Vorwürfen entlastet hatte. Das entsprechende Zivilverfahren ist zur Zeit noch hängig.

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