impressum begrüsst den Freispruch von vier Tessiner Journalisten

impressum – die Schweizer Journalistinnen - begrüsst die Entscheidung des Strafgerichts in Bellinzona, das den Strafbefehl der Tessiner Staatsanwaltschaft vom Februar 2017 aufgehoben hat und den Direktor der Wochenzeitung "Il Caffè" vom Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs und der wiederholten Verleumdung freigesprochen hat. Ebenso hat das Gericht den Strafbefehl gegen drei seiner Journalisten wegen wiederholter Verleumdung aufgehoben.

Drei Journalisten sowie der Herausgeber der Tessiner Wochenzeitung "Il Caffè" wurden letzten Freitag vom Vorwurf der Verleumdung und des unlauteren Wettbewerbs freigesprochen. Im Jahr 2016 hatten sie eine Reihe von Artikeln über das berufliche Fehlverhalten eines Arztes in der Privatklinik Sant'Anna in Lugano veröffentlicht. Der Chirurg hatte beide Brüste eines gesunden Patienten amputiert, da er versehentlich den falschen Patienten genommen hatte.

In der Folge wurde den Journalisten von der Tessiner Staatsanwaltschaft vorgeworfen, der Klinik Sant'Anna, die Teil des GSMN-Netzes Genolier-Swiss-Medical-Network ist, absichtlich Schaden zugefügt zu haben und verurteilte den Herausgeber der Zeitung wegen unlauteren Wettbewerbs und wiederholter Verleumdung sowie die drei Journalisten wegen wiederholter Verleumdung. impressum betonte bereits zu diesem Zeitpunkt sein Unverständnis und die Inkohärenz, die durch diese groteske Verurteilung verursacht wurden.

Am Freitag, 4. Mai 2018, entschied nun das Strafgericht Bellinzona, dass die Journalisten die Fakten nicht übertrieben, sondern aus den verfügbaren Informationen Schlüsse gezogen haben, was zulässig ist.

impressum, der den Journalisten während des gesamten Verfahrens durch seine Tessiner Sektion und seinen Präsidenten Ruben Rossello zur Seite gestanden hat, ist über diese Entscheidung erleichtert und möchte bei dieser Gelegenheit nochmals allgemein betonen, dass kein Journalist in der Schweiz in solchen Fällen vor Gericht gestellt werden sollte.

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