impressum empört über Verurteilung des RTS-Journalisten wegen Wahlbetrugs

Das Bundesstrafgericht hat den Journalisten Joël Boissard wegen Wahlbetrugs zu zwei Tagessätzen à 200 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren verurteilt. impressum, der grösste Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten, ist bestürzt über diesen skandalösen Schuldspruch.

Der RTS-Journalist hatte nach seinem Umzug von Frankreich zurück nach Genf seine Abstimmungsunterlagen für die eidgenössischen und kantonalen Wahlen vom 8. März 2015 doppelt erhalten. Dieser Umstand machte ihn neugierig, und er beschloss, das elektronische Abstimmungssystem einer Überprüfung zu unterziehen. Tatsächlich und zu seinem Erstaunen konnte er seine Stimme für dieselben Abstimmungsvorlagen zwei Mal abgeben.

Joël Boissard hat diesen Fehler in einer vom RTS verbreiteten Reportage ans Licht gebracht, da dieser Umstand unbestrittenermassen von öffentlichem Interesse ist. Noch vor der Publikation hatte er die Staatskanzlei eigens auf den Fehler in ihrem System aufmerksam gemacht.

Gemäss Urteil des Bundesstrafgerichts sei das öffentliche Interesse, das der Journalist in seinem Bericht ins Feld geführt hatte, nicht berührt, und es wäre nicht notwendig gewesen, das Wahlrecht zweimal auszuüben.

impressum ist hingegen der Meinung, dass diese doppelte Stimmabgabe erforderlich gewesen war, um einen Fehler nachzuweisen, der für die ganze Bevölkerung von Bedeutung ist. Diese nun ergangene Verurteilung verletzt die durch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Informationsfreiheit und ist schlicht skandalös. Der heute ergangene Schuldspruch ist der Schweizer Justiz nicht würdig.

impressum bietet dem betroffenen Journalisten und dem Westschweizer Fernsehen RTS seine Unterstützung an, um dieses unhaltbaren Ergebnis beim Europäischen Menschenrechtshof anzufechten.

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