Information gefährdet - Lohn statt Kurzarbeit, Bewegungsfreiheit, Zugang gefordert.

Medienförderung und Informationsfreiheit in der Corona-Krise: impressum fordert klaren, raschen Positionsbezug des Bundesrats nach besorgniserregenden Umfrageergebnissen.

 

impressum – die Schweizer JournalistInnen, 1. April 2020, Medienmitteilung

Die Versorgung der Bevölkerung mit Information ist besonders wichtig, aber akut gefährdet. Einerseits setzt die Corona-Krise die Medienunternehmen finanziell unter Druck, und Kurzarbeit verhindert journalistische Arbeit. Andererseits werden Journalistinnen und Journalisten durch Behörden behindert. Daher fordert impressum:

Medienförderung: impressum fordert, dass Kurzarbeitsentschädigungen für JournalistInnen ausgerichtet werden, auch wenn diese weiterarbeiten.

Informationsfreiheit: Viele Journalistinnen und Journalisten werden von Behörden nicht unterstützt, sondern sogar bei der Arbeit behindert. Das zeigt eine Erhebung, die impressum derzeit durchführt, deutlich. Dabei arbeiten sie im öffentlichen Interesse, ganz besonders während der Krise. Der Bundesrat ist gefordert, ausgewiesenen JournalistInnen die Bewegungsfreiheit und den Zugang zu Information, Entscheidträgern und Schauplätzen zu garantieren. Auch der Europarat empfiehlt dies, und Regierungen vieler anderer Länder haben es bereits umgesetzt.

 

Rascher Ausbau der direkten Medienförderung gefordert

impressum, die grösste Schweizer Organisation von Journalistinnen und Journalisten, ist besorgt, dass der Bundesrat auch an der heutigen Medienkonferenz nicht direkt auf die Problematik in den journalistischen Medien eingegangen ist. Derweil stellen viele Medienunternehmen unter starkem wirtschaftlichem Druck auf Kurzarbeit um. Dadurch werden Journalistinnen und Journalisten gezwungen, nicht zu arbeiten – wo sie doch gerade jetzt die Bevölkerung informieren sollten.

Daher fordert impressum weiterhin:

  1. Journalistinnen und Journalisten (nur mit Presseausweis und Eintrag im Berufsregister BR) sollen weiterarbeiten können, auch bei Kurzarbeit. Die Arbeitslosenkasse soll in diesem Falle die Beiträge für Kurzarbeit auszahlen, auch wenn Journalistinnen und Journalisten die Arbeit nicht niederlegen. Medienunternehmen sollen dafür während der Krise keine Journalistinnen und Journalisten entlassen dürfen.
  2. Die direkte Medienförderung,  die alle wichtigen Informationsmedien berücksichtigt, muss ausgebaut werden. Nur durch sie können online-Medien journalistische Information bereithalten, die jetzt so stark wie noch nie nachgefragt ist. Wie hoch die Medienförderung zu bemessen ist, soll von der Anzahl im Unternehmen beschäftigter, ausgewiesener Journalistinnen und Journalisten abhängig sein.

 

Garantien und Regeln für die freie Berichterstattung von JournalistInnen dringend notwendig

Ausserdem fordert impressum, dass auch die Berichterstattungsfreiheit von Journalistinnen und Journalisten durch den Bundesrat gewährleistet wird. Eine aktuelle Umfrage von impressum fördert höchst besorgniserregende Zustände zutage, indem 1/3 der ausgewiesenen Journalistinnen und Journalisten durch Behörden behindert werden, ihre Arbeit im öffentlichen Interesse wahrzunehmen.

Beispiele aus den Antworten sind Fotoverbote für ReporterInnen BR auf öffentlichem Grund, das konsequente Ignorieren kritischer Fragen in online-Pressekonferenzen von Krisenstäben oder die Verweigerung des Zugangs zu öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Zivilschutzeinrichtungen für PhotojournalistInnen. Mit solchen Massnahmen kann weder unabhängig berichtet noch Geschichte geschrieben werden. Sogar von handfester Zensur durch Polizeibeamte wurde impressum berichtet.

Der Europarat hat dazu bereits Empfehlungen abgegeben, viele Länder haben Journalistinnen und Journalisten mit Presseausweis die Bewegungsfreiheit bereits ausdrücklich garantiert. Der Bundesrat muss unbedingt nachziehen.

Die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten ist unentbehrlich, denn nur sie garantieren für Unabhängigkeit und Berichterstattung gemäss der Berufsethik (gemäss dem „Journalistencodex“ der Erklärung der Pflichten und Rechte der JournalistInnen), und das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden steht und fällt mit der journalistischen Information.

Wesentlich ist dabei, dass ausgewiesenen Journalistinnen und Journalisten (mit Presseausweis und Eintrag im Berufsregister BR, da nur sie sich ausdrücklich auf die Berufsethik verpflichtet haben) die Bewegungsfreiheit sowie der Zugang zu wichtigen Schauplätzen der Coronakrise garantiert wird. Garantien für Journalistinnen und Journalisten sollen von Regeln begleitet werden, namentlich zum Schutz der Medienschaffenden und Dritten hinsichtlich von Ansteckungen.

 

Newsletter