Onex : Gemeinderat verletzt Pressefreiheit durch Fotoverbot

Der Gemeinderat verbietet grundsätzlich Fotos und Videoaufnahmen seiner Debatten. So sieht es ein Reglement vom 10. November 2020 vor. impressum fordert, dass diese Bestimmungen umgehend aufgehoben werden.

impressum ist die grösste Organisation von Journalistinnen und Journalisten der Schweiz. Sie betrachtet das grundsätzliche Foto- und Filmverbot als klare Verletzung der Medienfreiheit, die in Artikel 17 der Bundesverfassung als Grundrecht garantiert ist.

impressum unterstreicht ausdrücklich, dass sich der Verband nicht in die aktuelle parteipolitisch geprägte Debatte über das entsprechende Thema einmischt. impressum äussert sich dieser Stelle ausschliesslich zur Grundsatzfrage über die  Einschränkung der Berichterstattungsfreiheit von Journalistinnen und Journalisten.

Damit die Medienfreiheit eingeschränkt werden kann, braucht es zunächst die Grundlage in einem formellen Gesetz – ein Reglement auf Verordnungsstufe reicht nicht. Weiter ist ein öffentliches Interesse an der Einschränkung notwendig. Dieses ist aber nicht ersichtlich – im Gegenteil besteht das öffentliche Interesse in der Berichterstattung über Ratsdebatten, und diese beinhaltet auch die Pressefotografie sowie Videoreportagen. Und drittens müsste eine Massnahme auch verhältnismässig sei, was bei einem so absolut formulierten Verbot ebenfalls nicht gegeben wäre.

Der Schutz der Persönlichkeit der Gemeinderäte ist dabei kein Gegenargument. Als gewählte Volksvertreterinnen und –vertreter bewegen sie sich bewusst und gewollt in der Öffentlichkeit. Es ist klar im überwiegenden öffentlichen Interesse, dass die betroffene Öffentlichkeit die Stellungnahmen in Ratsdebatten beobachten kann. Zudem halten sich Journalistinnen und Journalisten im Berufsregister BR an die journalistischen Sorgfaltspflichten.

Eine Pflicht zur Akkreditierung gemäss verfassungskonformen Regeln wäre hingegen ein legitimes Mittel, um sicherzustellen, dass nur Journalistinnen und Journalisten im Berufsregister filmen und fotografieren. Diese halten sich dabei an die Berufsethik und damit an die Sorgfaltspflichten. Sie respektieren auch den Persönlichkeitsschutz.

Dass ähnliche Vorschriften offenbar auch in anderen Reglementen zu finden sind, ändert nichts an deren Verfassungswidrigkeit. Im Gegenteil gehören alle diese Bestimmungen aufgehoben.

impressum hat in einem ersten Schritt den Dienst für Gemeindeangelegenheiten des Amtes für soziale Kohäsion des Kantons Genf angeschrieben und erwartet nun die Antwort.

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