Nationalrat spricht sich erneut für kostenlosen Zugang zu amtlichen Dokumenten aus

Amtliche Dokumente sollen kostenlos eigesehen werden können. Der Nationalrat hat in der Herbstsession die entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen, nachdem ihr der Ständerat seine Zustimmung verweigert hatte. impressum ruft den Ständerat dazu auf, die Gesetzesvorlage anzunehmen. Das Prinzip der Kostenlosigkeit sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein.

Das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) ist ein essentielles Instrument für Medienschaffende, um an amtliche Dokumente zu gelangen. Das Gesetz ist nun bereits seit 15 Jahren in Kraft. Das darin verankerte Öffentlichkeitsprinzip erlaubt allen Medienschaffenden, amtliche Dokumente einzusehen und von Behörden Auskünfte über deren Inhalt zu erhalten.

Gemäss dem BGÖ wird für den Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel eine Gebühr erhoben. In der Vergangenheit haben einzelne Verwaltungseinheiten exorbitante Beträge für diese Einsicht verlangt und somit den Zugang zu amtlichen Dokumenten verwehrt. Einen erschreckend hohen Betrag verlangte zum Beispiel das Bundesamt für Landwirtschaft im Jahr 2013, als es dem «Beobachter» 275'000 CHF für eine Liste der Bezüger von Verkäsungszulagen in Rechnung stellte. Dadurch wird die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten faktisch verhindert. Diese verzichten bereits bei niedrigen Gebühren oft auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten.

impressum unterstütze daher die Vorlage der Nationalrätin Edith Graf-Litscher, die Gesuche basierend auf dem Öffentlichkeitsgesetz kostenlos gestalten will. Gemeinsam mit neun anderen Organisationen der Branche wandte sich der Berufsverband in einem offenen Brief an das Parlament. impressum ist der Meinung, dass es nicht von der Grosszügigkeit einer Behörde abhängen darf, ob ein Gesuch gebührenfrei beantwortet wird oder nicht. Wenn einzelne Behörden regelmässig hohe Gebühren verlangen, gleicht das Öffentlichkeitsgesetz einem Instrument der Willkür.

Der Nationalrat hat im September der Gesetzesänderung zugestimmt. Er äusserte sich zum zweiten Mal positiv zur Vorlage, nachdem der Ständerat in der Sommersession nicht darauf eingetreten ist. Das Geschäft geht nun zurück in die kleine Kammer. impressum ruft den Ständerat dringendst dazu auf, die Gesetzesvorlage anzunehmen. Nur mit dem Prinzip der Kostenlosigkeit können Medienschaffende ihren Auftrag, die Arbeit der Verwaltung kritisch zu beobachten, auch tatsächlich wahrnehmen.

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