Profond versichert wieder alle freien JournalistInnen

Zürcher Gericht verpflichtet Profond durch vorsorgliche Massnahme, auch unselbständig Erwerbende JournalistInnen weiter zu versichern und entsprechende Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge entgegenzunehmen.

Die Pensionskasse Profond versichert alle freien JournalistInnen, regelmässige und unregelmässige, die vor 2018 bei der „Pensionskasse für Journalistinnen und Journalisten“ gewesen waren. Seit einigen Monaten schickt sich Profond aber an, bestimmte unselbständig Erwerbende aus dem Vorsorgewerk auszuschliessen. Damit verletzt Profond den Anschlussvertrag, den sie mit impressum abgeschlossen hat.

Aufgrund der Klage von impressum hat das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich durch Verfügung vom 21. September 2020 vorsorgliche Massnahmen erlassen. Profond ist nun dazu verpflichtet, alle laufenden Versicherungsverhältnisse, die bereits am 1.1.2018 bestanden haben, weiterzuführen.

Damit muss Profond auch BVG-Beiträge unselbständig Erwerbender JournalistInnen weiterhin entgegennehmen.

impressum ist zufrieden mit diesem ersten Schritt in die richtige Richtung. Profond hat ihr vertragswidriges Vorgehen mit rechtlichen Bestimmungen begründet, die sich aber seit dem Anschluss von impressum an die Profond nicht geändert haben. Das Gericht wird nun untersuchen, ob gemäss dem geltenden Recht auch bestimmte unselbständig Erwerbende in einer Verbandslösung versichert sein können, wie das durch diverse Pensionskassen seit vielen Jahren bereits praktiziert wird. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens darf die Profond aber nicht mehr einseitig vollendete Tatsachen schaffen.

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