Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf und die Botschaft zur Revision des Urheberrechtsgesetzes an seiner Sitzung vom 22. November 2017 zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Massnahmen zur Bekämpfung der Internet-Piraterie sind zu begrüssen, stärken sie doch die Stellung der Urheberinnen und Urheber. Der Gesetzesentwurf enthält auch eine Verbesserung des Rechtsschutzes für Pressefotografen, nicht jedoch die von den Pressefotografen und von impressum geforderte Anerkennung des sogenannten "Lichtbildschutzes".
Die Gesetzesrevision enthält indes eine gewichtige Lücke: im Gesetzesentwurf wird das Recht der Journalisten und Pressefotografen auf einen Vergütungsanspruch für die Verwendung ihrer Artikeln und Fotos im Internet nicht anerkannt. Daher sehen sich die freischaffenden Journalisten und Fotografen je länger je mehr mit prekären Situation konfrontiert, in denen sie ihre Rechte global abtreten müssen und nicht mehr an der Zweitverwertung ihrer Werke partizipieren können. Diese Entwicklung ist deshalb bedenklich, weil die Werke mehr und mehr im Internet genutzt werden und die Journalisten und Pressefotografen nicht mehr in der Lage sind, deren Verwendung zu kontrollieren. Aus diesem Grund sollte die Gesetzesrevision den Journalisten und Pressefotografen gegenüber den Internetgiganten wie Google und Facebook ein Vergütungsanspruch zugestehen. impressum wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass den Journalisten und Pressefotografen dieser Vergütungsanspruch zugestanden wird.