»Selbstbestimmungsinitiative» knebelt Journalistinnen und Journalisten

Sollte die sog. Selbstbestimmungsinitiative angenommen werden, könnte dies dazu führen, dass die EMRK in der Schweiz keine Absicherung mehr darstellt. Dann könnte auch der EGMR nicht mehr angerufen werden, wenn in der Schweiz die Medienfreiheit verletzt wird. Aus journalistischer Sicht ist die sog. Selbstbestimmungsinitiative daher eine „Anti-Medienfreiheitsinitiative“. Um den Schutz der Medien- und Informationsfreiheit in der Schweiz weiterhin zu garantieren, plädiert impressum, der grösste Berufsverband der Journalistinnen und Journalisten in der Schweiz, für ein klares NEIN am 25. November 2018.

Die EMRK stärkt den unabhängigen Journalismus
Obwohl die Medien- und Informationsfreiheit auch in der Bundesverfassung verankert sind, muss die Beschwerdemöglichkeit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhalten bleiben, um die volle Entfaltung dieser Rechte unabhängig von den politischen Kräfteverhältnissen in der Schweiz zu garantieren. Die folgenden drei Beispiele illustrieren die wichtige Funktion des EGMR für die Schweizerische Demokratie.

Die Rolle der Medien als „Public Watchdog“
Im Jahr 2003 zeigte die Sendung „Kassensturz“ heimlich aufgenommene Gespräche mit einem Versicherungsvertreter. Der Gefilmte konnte dabei nicht identifiziert werden und seine Aussagen waren anonymisiert. Das Bundesgericht verurteilte die Journalisten wegen unbefugten Aufnehmens und Abhörens fremder Gespräche zu bedingten Geldstrafen. Der EGMR hingegen stellte eine Verletzung der Medienfreiheit durch das Bundesgericht fest. Er unterstrich die wichtige Rolle der Medien als “Public Watchdog“ und bekräftigte, dass die durch den „Kassensturz“ aufgedeckten Missstände in diesem Geschäftsfeld für die Öffentlichkeit fundamental gewesen sind.

Keine Zugangsbeschränkung für Journalisten ohne gesetzliche Grundlage
2001 wollte der Journalist Mario Gsell über eine WEF-kritische Veranstaltung in Davos berichten. Die Polizei stoppte ihn trotz Vorweisen seines Presseausweises und der Zugang zu Davos wurde ihm verwehrt. Die Polizei verfügte über keine gesetzliche Grundlage, die ihr einen solchen Eingriff erlaubte. Sie berief sich auf die polizeiliche Generalklausel, die der Abwehr schwerer Gefahren dient. Anders als das Bundesgericht entschied der EGMR, dass eine solche Zugangsbeschränkung ohne eine gesetzliche Grundlage nicht zulässig ist. Künftig werden Journalistinnen und Journalisten beim WEF zugelassen.

Auch kritische Dokumentarfilme sollen ausgestrahlt werden dürfen
1997 strahlte Radio Télévision Suisse einen Dokumentarfilm über das Verhältnis der Schweiz zum nationalsozialistischen Deutschland während des Zweiten Weltkriegs aus. Der Film kritisierte die Rolle der Schweiz und stellte das Bild der makellosen Schweiz in Frage. Aufgrund einer Klage aus rechtspopulistischen Kreisen verurteilte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) die Dokumentation als einseitig und untersagte fortan deren Ausstrahlung. Dieses Urteil wurde später vom Bundesgericht bestätigt. Der EGMR hingegen befand, dass der Reportage eine seriöse Recherche zugrunde liege. Zudem könne eine solche Sanktion Journalisten davon abhalten, einen kritischen Beitrag zu Fragen des öffentlichen Interesses zu leisten. Die Medien werden durch solche Massnahmen in der Erfüllung ihrer Informationsfunktion behindert. Dank diesen Urteilen, darf der Film nun ohne Einschränkungen ausgestrahlt werden.

Diese Beispiele zeigen, dass der EGMR wesentlich dazu beigetragen hat, die Presse-und Medienfreiheit in der Schweiz zu gewährleisten. Damit der EGMR die Medienfreiheit in der Schweiz auch weiterhin schützen kann, empfiehlt impressum am 25. November 2018 darum ein klares NEIN gegen diese „Anti-Medienfreiheitsinitiative“.

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