impressum prend position face à l'initiative parlementaire sur l'aide aux médias

La Confédération accorde une subvention annuelle de 50 millions de francs pour le transport de journaux par la poste. Une initiative parlementaire prévoit de renforcer ce soutien. impressum salue cette démarche et prend position sur les modifications proposées et insiste notamment sur les deux éléments:

CCT et respect du "Code de déontologie"

Seules les entreprises agissant dans le respect du partenariat social, de l'éthique des médias et de la légalité doivent bénéficier d'une aide. Il est choquant que des entreprises en bénéficient aujourd'hui alors qu'elles ne consentent à aucun partenariat social, négligent certaines prescriptions du droit du travail ou le "code déontologique des journalistes". La loi doit prévoir des mécanismes de contrôle.

Oui à une aide à la presse, mais pas seulement!

Le journalisme est un bien public. L'aide à la presse est un soutien central et nécessaire. Mais il faut aussi promouvoir le journalisme dans sa globalité. impressum souligne qu'une nouvelle extension substantielle de l'aide au journalisme, allant au-delà de l'aide actuelle dédiée à la distribution des titres de presse, est urgente. Les aides doivent permettre l'accélération de la transformation numérique, et non pas la freiner.

[Pise de position complète ci-dessous disponible en allemand uniquement]

Es ist Ihnen bekannt, dass journalistische Medien mit erheblichen wirtschaftlichen Problemen kämpfen und daher journalistische Arbeitskräfte abbauen. Der Verlust an inhaltlicher Vielfalt und Qualität innerhalb weniger Jahre ist erheblich. Durch den Einbruch der Werbeeinnahmen der Medienunternehmen beschleunigt sich die Medienkonzentration, und die redaktionellen Zusammenarbeiten werden begünstigt. Viele Medientitel publizieren deshalb heute identische Inhalte.

Die Grundlage der demokratischen Meinungsbildung der Bevölkerung bildet das verfassungsmässige Grundrecht auf Information. Es setzt die Verfügbarkeit vielfältiger journalistischer Information voraus. Diese lässt sich nicht mehr ausreichend durch den Markt finanzieren. Zwar vermag die vorgeschlagene Erweiterung der Zustellförderung nur einen Bruchteil der Finanzlücke zu füllen, und sie kommt nur einer bestimmten Mediengattung zugute. Sie ersetzt daher das dringende Bedürfnis nach einer umfassenderen Journalismusförderung nicht, und sie vermag dem Rückgang an Informationsvielfalt nur begrenzt entgegenzutreten. Dennoch ist sie eine aktuell notwendige Stütze wichtiger demokratierelevanter Medien.

Detaillierte Begründungen für diese Schlussfolgerungen finden Sie in folgenden Absätzen:

  1. Der Handlungsbedarf zur Stützung der Medienvielfalt ist unbestritten
  2. impressum unterstützt eine stärkere öffentliche Mitfinanzierung journalistischer Medien
  3. Digitale Transformation soll beschleunigt, nicht gebremst werden
  4. Journalismus ist ein öffentliches Gut. Die Vertriebsförderung ist ein Pfeiler der notwendigen Förderung. Doch es braucht auch Journalismusförderung

Im Einzelnen:

1. Der Handlungsbedarf zur Stützung der Medienvielfalt ist unbestritten

Ihre Kommission identifiziert Handlungsbedarf zur Stützung der Medienvielfalt in der Schweiz. impressum teilt den Befund, dass die Informationsvielfalt in der Schweiz bereits heute stark eingeschränkt und für die nahe Zukunft ein weiterer, empfindlicher Rückgang zu erwarten ist. Bereits über die vergangenen Jahre sind tausende von Stellen von Journalist:innen dem Spardruck in den Medienunternehmen zum Opfer gefallen, was sich in der rückläufigen Anzahl an berufstätigen Journalist:innen niederschlägt (siehe die Tabelle des BFS: Medienökonomische Aspekte: Erwerbstätigkeit im Medienbereich des BFS, Arbeitsblatt T4, Zeile 26420). Dass die Abbaumassnahmen unweigerlich eine Einbusse an Vielfalt und an journalistischer Einordnung nach sich ziehen, zeigen die Fusionen, redaktionellen Zusammenschlüsse und Vereinbarungen zur gegenseitigen Übernahme journalistischer Inhalte zwischen Verlagen. Die direkte Folge ist eine starke Einbusse an tatsächlicher inhaltlicher Vielfalt, von der die Anzahl existierender Medientitel, die sehr oft die gleichen Inhalte enthalten, nicht ablenken kann.

In den zitierten Zahlen des BFS sind die jüngsten Personalabbaumassnahmen noch nicht einmal berücksichtigt, die im Zeitpunkt der Redaktion dieses Schreibens durch die Verlage umgesetzt werden. Sie werden nochmals mehrere Hundert journalistische Stellen betreffen, und zusätzliche Abbauschritte sind absehbar. Die ausreichende Information der Bevölkerung mit unabhängiger journalistischer Information ist damit akut gefährdet.

2. impressum unterstützt eine stärkere öffentliche Mitfinanzierung journalistischer Medien

impressum hat in diversen Stellungnahmen unterstrichen, dass der Verband der Journalist:innen die Medienförderung grundsätzlich unterstützt. Die Bedingung ist, dass diese die Medien- bzw. Pressefreiheit stützt und nicht gefährdet oder einschränkt.

Dies geht in grundsätzlicher Weise bereits aus den medienpolitischen Zielen von impressum hervor, die auf folgender Webseite abrufbar sind:

https://www.impressum.ch/ihr-berufsverband/medienpolitik/medienpolitische-ziele

Der Verband nimmt ebenfalls zustimmend Kenntnis von der hier publizierten staatsrechtlichen Einschätzung, dass sich aus dem Grundrecht auf Information (Art. 16 Abs. 3 BV) die staatliche Pflicht zur Gewährleistung genügender Finanzmittel für die Bereitstellung journalistischer Information herleitet. impressum betrachtet die Vielfalt der Einnahmequellen als ein wichtiges Element der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Medien. Öffentliche Beiträge können daher die Unabhängigkeit fördern. Finanzieren sich Medien allerdings in überwiegendem Umfang durch öffentliche Mittel, so ist durch andere Mechanismen die journalistische Unabhängigkeit zusätzlich zu garantieren.

Die indirekte Presseförderung durch die Vertriebsförderung kann naturgemäss nur einen kleinen Teil der Kosten senken, welche die Produktion und Distribution gedruckter Medien mit sich bringen. Aus diesem Grund, und weil ihre Gewährleistung weitgehend auf formellen Kriterien beruht, hat sie sich als Fördermodell bewährt, das die inhaltliche Unabhängigkeit der journalistischen Medien nicht einschränkt und mit der Pressefreiheit vereinbar ist.

3. Digitale Transformation soll beschleunigt, nicht gebremst werden

Die Post-Vertriebsförderung kann nur gedruckten Medien zugutekommen. Gleichzeitig weisen Entwicklung in Medienunternehmen sowie Studien deutlich darauf hin, dass sich sowohl die Rezeption journalistischer Inhalte als auch der Werbemarkt und der Verkauf von Abonnementen weiterhin in Richtung Online-Plattformen verschieben. Grundsätzlich ist es zu begrüssen, wenn sich journalistische Medien modernen Distributionsmodellen zuwenden, sich auf die nahe Zukunft vorbereiten und damit die Rezeption und die marktliche Monetarisierung journalistischer Inhalte verbessern. Die Medienförderung soll nicht Anreize schaffen, bei veralteten Produktions- und Distributionsmodellen zu verharren, weil sonst keine Fördergelder beansprucht werden können.

Daher ist impressum grundsätzlich der Auffassung, dass nicht Vertriebswege oder Medienunternehmen gefördert werden sollten, sondern die Produktion journalistischer Inhalte. Seit mehreren Jahren fordert impressum daher die gezielte Journalismusförderung, da sie einer zeitgemässen Massnahme zur Garantie des Grundrechts der Bevölkerung auf unabhängige Information entspricht.

Gleichzeitig anerkennt impressum, dass journalistische Informationen nach wie vor breite Bevölkerungsteile in gedruckter Form erreichen. Dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gedruckter Medien in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert haben, wird im erläuternden Bericht der KVF zutreffend festgehalten. impressum anerkennt daher den Nutzen darin, dass die Vertriebsförderung erhöht und durch die Frühzustellförderung ergänzt wird. impressum stellt die Einschätzung der KVF nicht in Frage, dass die siebenjährige Befristung einen angemessenen Massstab darstellt, um den geförderten Medien Zeit für die Weiterführung ihrer notwendigen digitalen Transformation einzuräumen.

4. Journalismus ist ein öffentliches Gut. Die Vertriebsförderung ist ein Pfeiler der notwendigen Förderung. Doch es braucht auch Journalismusförderung

Gemäss der Stiftung Werbestatistik Schweiz, zitiert im Jahrbuch Qualität der Medien 2023 des fög – Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich, S. 153, sind die Werbeeinnahmen in gedruckten Medien zwischen 2007 und 2022 um rund 70% von rund 2500 auf 735 Millionen Franken eingebrochen (gleichbleibend für 2023 gemäss Stiftung Werbestatistik). Die Zahlen machen deutlich, dass die zusätzlichen 25 Millionen für die vergünstigte Früh- und Normalzustellung nur einen kleinen Bruchteil der Finanzlücke füllen, die sich durch die Verschiebungen im Werbemarkt geöffnet hat. Die vorgeschlagene Erhöhung ist aber auf jeden Fall zu befürworten, da sie namentlich dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung in den Regionen zugutekommt.

impressum unterstreicht, dass die vielfältige, verlässliche journalistische Information zu den Grundpfeilern der funktionierenden Demokratie gehört, die Charakteristiken eines öffentlichen Guts aufweist, das am Markt nicht (mehr) genügend finanziert werden kann, sowie ein integraler Teil des verfassungsmässigen Grundrechts auf Information ist. Aus diesen Gründen begrüsst impressum die vorgeschlagene Erweiterung der Zustellförderung. impressum weist aber darauf hin, dass ein weiterer, substantieller Ausbau der Journalismusförderung, die nicht nur die Zustellung von Pressetiteln mitfinanziert, dringend erforderlich ist.

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