Le Comité central d'impressum rejette la révision ORTV

impressum salue l'intention de la révision proposée de l'ORTV de lutter contre l'initiative "200 francs, ça suffit! (initiative SSR)". Cependant, il n'existe aucune justification factuelle pour lesquelles cette révision de l'ORTV est nécessaire, ou du moins utile, pour éviter l'acceptation de l'initiative en question. Comité central d'impressum considère la révision de l'ORTV comme irresponsable et la rejette.

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[Prise de position complète disponible en allemand uniquement]

Denn sie würde einen Abbau von hunderten von Arbeitsplätzen bei der SRG nach sich ziehen und damit die demokratiepolitisch relevante Information der Bevölkerung schwächen sowie die Meinungs- und Informationsvielfalt einschränken. Die verlorenen Mittel würden dem unabhängigen Journalismus in der Schweiz künftig vollumfänglich fehlen mit entsprechend negativen Konsequenzen für die demokratische Gesellschaft. Private Medienunternehmen wären nicht in der Lage, diese Lücke zu füllen. Vielmehr ist leider davon auszugehen, dass der Stellenabbau bei privaten journalistischen Medien weitergeht, und zwar ungeachtet der vorgeschlagenen Revision und der «Halbierungsinitiative».

Anstatt die Abbauspirale im Journalismus noch zu beschleunigen, sei öffentlichkeitswirksam anzuerkennen, dass unabhängiger Journalismus für die Funktion der demokratischen Gesellschaft unentbehrlich ist. «Fake-News», Pseudo-Journalismus und Desinformation haben in den letzten Jahren enorm zugenommen und werden durch die rasche Verbreitung generativer künstlicher Intelligenz (KI) noch beschleunigt. Ihr Aufkommen verstärkt die Notwendigkeit nach einem starken, vielfältigen und unabhängigen Journalismus zusätzlich. Eine stärkere öffentliche Finanzierung sowohl der privaten als auch der Service-Public-Angebote ist notwendig, was der Bundesrat der Öffentlichkeit gegenüber viel stärker hervorheben sollte.

Diese beiden Säulen der journalistischen Information der Schweizer Bevölkerung, nämlich der Service Public und die privaten Anbieter journalistischer Information dürfen unter diesen Umständen keinesfalls geschwächt werden, sondern bedürfen im Gegenteil einer stärkeren Finanzierung. Sie sollten dabei durch zukunftstaugliche inhaltliche Kriterien schärfer voneinander getrennt werden, um ihre jeweilige Perzeption und Reichweite nicht gegenseitig zu behindern, sondern gegenseitig zu stärken.

Als Beilage lassen wir Ihnen auch die Stellungnahme der impressum – Sektion der italienischsprachigen Schweiz, Associazione Ticinese dei Giornalisti ATG zukommen, die aufgrund der hohen Vertretung von ATG-Mitgliedern bei RSI eine zusätzliche Stellungnahme verfasst hat. Wir bitte Sie, diese als eigenständige Vernehmlassungsantwort zu behandeln.

Detaillierte Begründungen für diese Schlussfolgerungen finden Sie in folgenden Absätzen:

  1. Es liegen keine verlässlichen Anhaltspunkte vor, welche die Vermutung stützen, dass die RTVV-Revision die Initiative wirklich verhindert oder ihre Annahme unwahrscheinlicher macht
  2. Es liegen keine Angaben vor, wie die RTVV-Revision das journalistische Angebot beeinflussen wird
  3. Journalistische Information ist ein wertvolles, öffentliches Gut. Das «Billig-Signal» ist desaströs. Und die Begründung, Haushalte würden ja jetzt mehr für privates Streaming bezahlen, ist abwegig.
  4. Ein geschwächter medialer Service Public stärkt die privaten Anbieter journalistischer Information nicht. Eher ist vom Gegenteil auszugehen.
  5. Kein Privater wäre in der Lage oder willens, die Mittel in journalistische Information zu investieren, welche durch die RTVV-Revision verloren gingen. Die Mittel würden dem Mediensystem Schweiz künftig vollumfänglich fehlen.
  6. impressum würde es begrüssen, wenn der mediale Service Public sowie die privaten journalistischen Medien finanziell in ihrer Funktion als unentbehrliche Stütze der demokratischen Gesellschaft gestärkt würden. Angesichts von Pseudojournalismus und «Fake News», verschärft durch KI, ist das erst recht erforderlich. Der mediale Service Public dürfte hingegen inhaltlich schärfer von privaten Angeboten abgrenzen werden, so, dass die Reichweite und Perzeption beider nicht behindert sondern gefördert wird.

Im Einzelnen:

1. Es liegen keine verlässlichen Anhaltspunkte vor, welche die Vermutung stützen, dass die RTVV-Revision die Initiative wirklich verhindert oder ihre Annahme unwahrscheinlicher macht

impressum begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Initiative «200 Franken sind genug» (sog. «Halbierungsinitiative») zu bekämpfen. Diese Initiative würde das Angebot an unabhängiger journalistischer Information in der Schweiz erheblich einschränken. Wie der erläuternde Bericht des BAKOM zu den Vernehmlassungsunterlagen zutreffend festhält, ist das mediale Grundangebot der SRG für die Schweizer Bevölkerung sehr wichtig. Auch die Sektionspräsident:innen und der Zentralvorstand von impressum fordern einstimmig die Ablehnung der «Halbierungsinitiative» in folgender Resolution:

www.impressum.ch/fileadmin/user_upload/Resolution_September_2023_SSRSRG.pdf

Im erläuternden Bericht findet sich jedoch keine vertiefte Begründung, wie die vorgeschlagene RTVV-Revision der genannten Initiative den «Wind aus den Segeln nehmen» soll. Auf den ersten Blick erscheint der Gedanke hinter dem Vorschlag zwar einleuchtend. Er bleibt aber eine Vermutung. Ebenso plausibel erscheint, dass die genannte Initiative durch die vorgezogene Gebührenreduktion zusätzliche Befürworter gewinnt, die dem Argument folgen: «Wenn es trotz Reduktion geht, wird es mit nochmals etwas weniger Geld auch gehen.»

impressum ist darum der Auffassung, dass die vorgeschlagene RTVV-Revision ihr Hauptziel mit einer hohen Wahrscheinlichkeit verfehlen wird. Bereits aus diesem Grund ist Revision abzulehnen.

2. Es liegen keine Angaben vor, wie die RTVV-Revision das journalistische Angebot beeinflussen wird

Es ist den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen, wie die empfindliche Kürzung der Mittel der SRG durch die Revision der RTVV das Angebot an journalistischer Information beeinflussen wird. Gewisse Medienberichte spekulieren zwar, dass vor allem Kürzungen bei Kultur, Unterhaltung und Sport zu erwarten wären. Dies ist aber weder in der heute diskutierten RTVV-Revision festgehalten noch den begleitenden Unterlagen zu entnehmen. Zudem unterstützen Unterhaltung und Sport ein insgesamt attraktives Erscheinungsbild der SRG, was wiederum eine bessere Rezeption der journalistischen Information durch die Bevölkerung fördert. Zudem gibt es Anhaltspunkte, dass auch die regionale Berichterstattung überproportional von einem Abbau betroffen wäre. Daher ist impressum überzeugt, dass die vorgeschlagene RTVV-Revision in jeden Fall die demokratiepolitisch wichtige Information der Bevölkerung durch unabhängige, nach berufsethischen journalistischen Standards produzierte Information empfindlich gefährden würde und daher staatspolitisch unverantwortlich wäre.

Eine Gefährdung des Rechts der Bevölkerung auf Information ist gefährlich und problematisch. Da unsicher ist, ob die RTVV-Revision effektiv dem Ziel dient, Schlimmeres zu vermeiden, ist sie unverantwortlich.

3.  Journalistische Information ist ein wertvolles, öffentliches Gut. Das «Billig-Signal» ist desaströs. Und die Begründung, Haushalte würden ja jetzt mehr für privates Streaming bezahlen, ist abwegig.

impressum bewertet das Signal, dass unabhängige, journalistische Information ein billiges oder sogar kostenloses Gut ist, für desaströs. Dieses Signal wurde bereits durch gewisse private Medienhäuser mit Gratisangeboten auf Papier und Internet ausgesendet. Heute leiden dieselben Unternehmen an den Konsequenzen dieser Entscheide, indem sie es nicht mehr schaffen, die Zahlungsbereitschaft für hochwertige Information in genügendem Umfang wieder aufzubauen. Sie bauen darum ihre journalistischen Arbeitsplätze in massivem Umfang ab. Es wäre verheerend, wenn auch der mediale Service Public in dasselbe Fahrwasser geraten und diese vernichtende Spirale zusätzlich beschleunigen würde. Im Gegenteil: Journalistische Information ist ein wertvolles, demokratierelevantes öffentliches Gut.

Das Argument im erläuternden Bericht des BAKOM, die Haushaltbudgets wären zu entlasten, weil diese durch zahlungspflichtige Unterhaltungsangebote wie Netflix, mySports, etc. zusätzlich belastet seien, erscheint abwegig. Das Argument bringt zwei völlig unterschiedliche Zielsetzungen in einen nicht nachvollziehbaren Zusammenhang. Die genannten Streaming-Angebote dienen ausschliesslich der Unterhaltung und verfolgen keine gesellschafts- und staatspolitischen Ziele, die Art. 93 BV und den darauf beruhenden Gesetzen und Konzessionen zugrundeliegen. Den medialen Service Public abzubauen widerspricht den verfassungsmässigen Zielen, und die Begründung, dass es ja private Streaming-Angebote gäbe, ist unsinnig.

Im Gegenteil gibt es Grund zur Befürchtung, dass globale Anbieter von Unterhaltungsmedien die nationalen privaten und Service-Public-Medien, die neben Unterhaltung auch demokratierelevante Informationen anbieten, noch zunehmend konkurrenzieren werden. Die Schwächung der nationalen Service-Public-Medien würde nicht die privaten nationalen Medienangebote stärken, sondern vor allem die globalen Anbieter, wie es der erläuternde Bericht indirekt ja selbst indirekt anerkennt, indem er die Belastung der Haushaltbudgets durch solche Anbieter in den Zusammenhang zur Haushaltsabgabe bringt.

Die nationalen Medien durch die Kürzung der Haushalts- und Unternehmensabgabe zu schwächen und als Konsequenz davon die internationalen Unterhaltungsanbieter zu stärken, widerspräche sämtlichen medienpolitischen Zielen, welche der Bundesrat oder das Parlament in der jüngeren Vergangenheit vertreten hat.

Da die Verbilligung der Medien die Zahlungsbereitschaft für Information senkt und letztlich den globalen Tech- und Unterhaltungsanbietern zugutekommt, widerspricht sie den verfassungsmässigen Zielen der Medienpolitik. Auch darum ist die RTVV-Revision abzulehnen.

4. Ein geschwächter medialer Service Public stärkt die privaten Anbieter journalistischer Information nicht. Eher ist vom Gegenteil auszugehen.

Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs möchten wir noch auf diesen weiteren Punkt hinweisen, obwohl dieser in den Unterlagen zur Vernehmlassung nicht ausdrücklich erwähnt wird. Ein wichtiger Teil des Drucks auf die SRG wird durch gewisse Vertreter privater Medien geschürt. Die Meinung wird vertreten, eine Kürzung der Finanzen der SRG würde die privaten Medien stärken. Der Schutz der privaten Medienanbieter ist in der Tat durch Art. 93 Abs. 4 BV vorgeschrieben. Doch da oft die Meinung ausgesprochen wird, dieser Schutz müsse über die finanzielle Schwächung der SRG erfolgen, scheint es wichtig, zu unterstreichen, dass es keinerlei evidenzbasierte Hinweise dafür gibt, dass ein wirtschaftlich geschwächter medialer Service Public zu einem besseren Marktumfeld für private Anbieter von journalistischer Information führt. Empirische Forschung, die Ihnen sicher bekannt ist, zeigt genau das Gegenteil. Starke und umfassend öffentlich finanzierte Service-Public-Medien führen auch zu einer grösseren Zahlungsbereitschaft der Medienkonsumenten für journalistische Inhalte privater Anbieter. Daher ist es aus staatspolitischer und gesellschaftlicher Sicht zu begrüssen, dass der Bundesrat die «Halbierungsinitiative» verhindern möchte. Auf der anderen Seite vermag das Argument des verfassungsmässigen Schutzes privater Medien kein zusätzliches Argument zugunsten der vorgeschlagenen RTVV-Revision liefern.

Da die Schwächung des Service Public die Markstellung der privaten Medienanbieter nicht verbessert, sondern wenn schon eine Stärkung des Service Public die Zahlungsbereitschaft für private journalistische Information fördern würde, ist die RTVV-Revision abzulehnen.

5. Kein Privater wäre in der Lage oder willens, die Mittel in journalistische Information zu investieren, welche durch die RTVV-Revision verloren gingen. Die Mittel würden dem Mediensystem Schweiz künftig vollumfänglich fehlen.

Die journalistischen Medien mussten ihre jährlichen Budgets in den letzten Jahren um mehrere Milliarden Franken pro Jahr abbauen aufgrund von Verschiebungen im Anzeigenmarkt, die Ihnen bekannt sind. Die Folge davon ist der massenhafte Abbau von Stellen von Journalistinnen und Journalisten. Gemäss den Erhebungen des Bundesamtes waren 2021 unter 10'000 Personen als Journalist:innen berufstätig. 2010 waren es noch mehr als 12'000. In den vergangenen Monaten wurden wiederum mehrere Hundert Stellen abgebaut, und ein Ende der Spirale ist noch nicht abzusehen.

In welchem Umfang die Kürzung der Haushalts- und Unternehmensabgabe das Budget der SRG belasten würde, ist leider nicht im Detail den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen. impressum hätte detaillierte Informationen dazu als Grundlage seiner Stellungnahme zu einem so weitreichenden Entscheid sehr begrüsst und bedauert das Manko ausdrücklich. Gestützt auf andere Quellen geht impressum aber davon aus, dass etwa 170 Millionen Franken fehlen würden, und dass darum um die 900 Arbeitsplätze abgebaut werden müssten. Diese Anzahl Arbeitsplätze wurde von der SRG angegeben und wird von gewissen Kreisen öffentlich angezweifelt. Sie ist aber die einzige heute vorliegende Bezifferung des zu erwartenden Verlusts, die sich auf nachvollziehbare Fakten und Zahlen abstützt. Es bleibt zu unterstreichen, dass ein Abbau auch dann unverantwortlich wäre, wenn die konkrete Anzahl von abgebauten Stellen geringer ausfallen sollte. Von den etwa heute 6900 Mitarbeitenden der SRG sind rund 2200 Journalist:innen. Es ist darum davon auszugehen, dass der Abbau auch die Journalist:innen und damit das Angebot der SRG an journalistischer Information empfindlich treffen würde.

Auf der anderen Seite gibt es keinerlei Anhaltspunkte, dass diese Kürzung des journalistischen Angebots beim Service Public durch private Anbieter kompensiert würde. Wie im vorangehenden Abschnitt ausgeführt wurde, ist vielmehr vom Gegenteil auszugehen.

Da aufgrund von SRG-Budgetkürzungen abgebaute journalistische Stellen künftig ersatzlos fehlen würden, und da nicht erhärtet ist, dass die RTVV-Revision einen künftigen grösseren Abbau wirklich unwahrscheinlicher macht, ist sie abzulehnen.

6. impressum würde es begrüssen, wenn der mediale Service Public sowie die privaten journalistischen Medien finanziell in ihrer Funktion als unentbehrliche Stütze der demokratischen Gesellschaft gestärkt würden. Angesichts von Pseudojournalismus und «Fake News», verschärft durch KI, ist das erst recht erforderlich. Der mediale Service Public dürfte hingegen inhaltlich schärfer von privaten Angeboten abgrenzen werden, so, dass die Reichweite und Perzeption beider nicht behindert sondern gefördert wird.

Wie in den vorangehenden Abschnitten ausgeführt worden ist, hat sich der Abbau in journalistischen Medien in den letzten Jahren dramatisch beschleunigt. Es ist empirisch belegt, dass starke Medien, zusammengesetzt aus Service-Public-Medien und mit öffentlichen Geldern geförderten privaten Medien die politische Partizipation der Bevölkerung stärken. «Fake News», Desinformation und Pseudo-Journalismus auf sozialen Medien und anderen Kanälen untergraben die sachliche Information der Schweizer Bevölkerung zunehmend, was sich durch das Aufkommen generativer künstlicher Intelligenz noch dramatisch beschleunigt. Ein weiterer Abbau bei journalistischen Medien in der Schweiz ist darum unverantwortlich – sowohl bei privaten als auch bei Service-Public-Medien. Im Gegenteil ist es unter den gegebenen Umständen geboten, dass die öffentliche Finanzierung von Journalismus erheblich zunimmt, um gravierenden Konsequenzen für die Gesellschaft und die Demokratie vorzubeugen.

Die immer wieder zitierte Rücksichtnahme auf private Medien kann dabei nur auf einer schärferen Abgrenzung zu Service-Public-Medien erfolgen. Diese muss künftig inhaltlichen Kriterien folgen, da bereits heute praktisch alle journalistischen Medien vektorübergreifend und crossmedial funktionieren. Sie sind auf die Nutzung aller verfügbarer Vektoren angewiesen, um von ihrem Publikum wahrgenommen zu werden. Die Abgrenzung müsste so ausgestaltet werden, dass sie die Reichweite und Perzeption sowohl der privaten journalistischen Medien als auch der Service-Public-Medien stärkt und nicht begrenzt.

Da eine wirtschaftliche Schwächung der Service-Public-Medien durch die RTVV-Revision keinen Beitrag zur verfassungsmässigen Rücksichtnahme auf private Medien leisten würde, sondern das Gegenteil belegt ist, ist sie abzulehnen. Demgegenüber sind sowohl die journalistischen privaten als auch die Service-Public-Medien finanziell zu stärken durch eine substantiell erhöhte, zukunftsgerichtete Medienförderung. Eine zukunftstaugliche Abgrenzung der beiden Mediengattungen müsste zudem inhaltlichen Kriterien folgen. Die wichtige Rezeption und Reichweite beider Mediengattungen ist zu stärken und nicht einzugrenzen.

Die Journalist:innen von impressum danken Ihnen für die Würdigung dieser Stellungnahme. Wir stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne jederzeit zur Verfügung.

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