Kulturjournalistinnen und Fotografen können die Nothilfe von Suisseculture Sociale weiterhin in Anspruch nehmen. Um die Entschädigung für die Monate Januar und Februar zu erhalten, muss der Anspruch bis am 28. Februar geltend gemacht werden. Die Unterstützungsleistungen wurden bis Ende 2022 verlängert. Wir empfehlen den Kulturjournalisten und Fotografinnen, die in finanzielle Not geraten sind, diesen Fonds in Anspruch zu nehmen.
Hier finden Sie die Pressemitteilung von Suisseculture Sociale.
Aktivmitglieder von impressum, die sich in einem finanziellen Engpass befinden, dürfen sich auch an den Fürsorgefonds von impressum wenden. Zu diesem Zweck können Sie das Zentralsekretariat von impressum (info(at)impressum(dot)ch oder 026 347 15 00) kontaktieren.