In einer ersten Verordnung werden private Radio- und Fernsehveranstalter mit 30 Millionen Franken aus der Radio- und Fernsehabgabe direkt unterstützt. Im Printbereich wird der Parlamentsauftrag mit einer weiteren Notverordnung des Bundesrats umgesetzt. Die Notverordnung sieht einen Ausbau der heutigen indirekten Presseförderung vor.
Der Bund übernimmt ausserdem sechs Monate lang die Kosten der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, die den elektronischen Medien in Rechnung gestellt werden. Dafür stehen maximal 10 Millionen Franken zur Verfügung, die ebenfalls der Radio- und Fernsehabgabe entnommen werden.
In beiden Fällen ist der Anspruch an die Voraussetzung geknüpft, dass sich die herausgebenden Verlage schriftlich dazu verpflichten, für das Geschäftsjahr 2020 keine Dividenden auszuschütten. Ansonsten müssen die zu Unrecht bezogenen Beiträge dem Bund zurückerstattet werden.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Bundesrats:
www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/medieninformationen/medienmitteilungen.msg-id-79184.html