impressum begrüsst den Bericht des Bundesrats zur Medienförderung und fordert das Berufsregister als Förderkriterium

impressum ist erfreut über den Bericht des Bundesrats. Der Erhalt eines vielfältigen Angebots journalistischer Information ist von sehr hoher gesellschaftlicher Relevanz. Eine ausgebaute Medienförderung ist darum notwendig. Damit nur unabhängiger Journalismus gefördert wird, muss als Förderkriterium die Beschäftigung von BR-Journalist:innen verankert werden.

Der impressum – Geschäftsführer Urs Thalmann dazu: «Nur das BR garantiert verlässlich, dass Journalist:innen den 'Journalistencodex' anerkennen. Dass der Bundesrat unseren berufsethischen Codex hervorhebt, ist sehr zu begrüssen. Gleiches muss auch für das Berufsregister gelten, das von denselben Organisationen gegründet wurde und ebenfalls der Qualitätssicherung und Garantie der journalistischen Unabhängigkeit dient. Die Definition für das journalistische Berufsregister BR ist klar der Branchenstandard. Ihm gehören 5000 überprüfte Journalist:innen an.»

impressum ist erfreut darüber, dass der Bundesrat zur Beantwortung des Postulats Christ einen ausführlichen Bericht verfasst hat, der den Ausbau der Medienförderung empfiehlt. Dass künftig eine kanalunabhängige Förderung notwendig ist, deckt sich mit der Auffassung von impressum angesichts der digitalen Entwicklung.

Die Qualität und Unabhängigkeit von Journalismus kann nur durch die Personen sichergestellt werden, welche die journalistischen Inhalte verantworten, nämlich die Journalist:innen. Deshalb unterstützt impressum, dass die Anzahl der journalistischen Stellen in einem Medienunternehmen ein massgebliches Förderkriterium sein sollen.

Hingegen versteht impressum den Bundesrat nicht bei seiner Aussage, dass «eine einheitliche Definition des Berufs der Medienschaffenden» fehlen würde. Den Organisationen von Journalist:innen impressum, SSM und syndicom gehören insgesamt rund 5'000 Mitglieder an, die von diesen Organisationen überprüft sind, und welche die einheitlichen Kriterien für die Zugehörigkeit zum Schweizer Berufsregister der journalistisch tätigen Medienschaffenden erfüllen. Den Zahlen des Bundesamts für Statistik folgend, das bereits bei der letzten Erhebung 2021 weniger als 10'000 Journalist:innen in der Schweiz zählte, bilden diese 5’000 Journalist:innen BR klar die Mehrheit der Berufstätigen journalistischen Medienschaffenden.

Dass die Berufstätigen selbst durch ihre Organisationen die Kriterien festlegen und überprüfen, um andere Berufstätige anzuerkennen, ist in vielen Branchen bewährter Standard. Die Zugehörigkeit zum Schweizer Berufsregister der journalistisch tätigen Medienschaffenden BR das die einzige verlässliche und überprüfte Kriterium, dass die Medienschaffenden den «Journalistencodex» anerkennen. Der Journalistencodex ist durch die Journlist:innenorganisation impressum ins Leben gerufen und später von den Arbeitgebern anerkannt worden. Auch er ist ausschliesslich privat getragen, ebenso wie das Berufsregister BR.

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