Bundesrat spricht sich für Rechte von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Google aus

Am 17. Dezember 2021 verabschiedete der Bundesrat einen Bericht zur Wirksamkeit der Urheberrechtsrevision von 2020. Im Bericht spricht er sich dafür aus, die Rechte von Medienschaffenden und Verlagen gegenüber Google zu anerkennen. Zu diesem Zweck hat er einen Gesetzesentwurf auf Ende 2022 in Auftrag gegeben. impressum begrüsst diesen wichtigen Schritt und wird sich weiterhin für die Anerkennung dieser Rechte von Medienschaffenden einsetzen.

Aufgrund eines Postulats der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerats vom 29. April 2019 hat der Bundesrat einen Bericht zur Revision des Urheberrechts und zu den europäischen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Rechten von Verlegern und Journalistinnen verfasst.

Seit über zehn Jahren kämpft impressum für die Anerkennung der Rechte von Medienschaffenden gegenüber Google und weiteren Tech-Giganten. Grund dafür ist, dass sich Google für seinen Millionenumsatz auf die Werke von Journalistinnen und Journalisten stützt, ohne diese für ihre Arbeit zu entschädigen. Die Verlage leiden stark darunter. Die Big Five haben deren Einnahmen buchstäblich in Grund und Boden gestampft. Letzten Endes sind insbesondere die Medienschaffenden die Leidtragenden. Sie stehen konstant unter Druck und erleben Umstrukturierungen sowie Massenentlassungen. Diese Abwärtsspirale führt dazu, dass auch die Qualität im Journalismus abnimmt. Die Zeitschriftentitel konzentrieren sich in immer weniger Medienhäusern, was wiederum dazu führt, dass in unterschiedlichen Titeln der gleiche Inhalt publiziert wird. Die Medienvielfalt nimmt ab. Die redaktionellen Seiten werden kürzer, umfangreiche Reportagen und Beiträge seltener.

Das Ziel des Urheberrechts ist, dass die Urheber und Urheberinnen von ihren Werken leben können. Für Medienschaffende funktioniert dies heute im Internet nicht. Google nimmt mit der Arbeit von Journalistinnen und Journalisten Milliarden ein, ohne sie dafür zu bezahlen. Derweil werden freie Journalistinnen und Journalisten prekarisiert und Angestellte unter Druck gesetzt. Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzuwirken, fordert impressum von den grossen Akteuren im Netz eine Vergütung für die Nutzung von journalistischen Werken.

In seinem Bericht vom 17. Dezember 2021 betont der Bundesrat die Bedeutung unabhängiger und pluralistischer Medien für eine funktionierende Demokratie. Er räumt ein, dass die Internetgiganten im hohen Mass von den journalistischen Leistungen profitieren. Deshalb hält es der Bundesrat für gerechtfertigt, dass die Verlage sowie die Medienschaffenden für ihre Leistungen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Im Bericht stellt er fest, dass das Leistungsschutzrecht der EU seinen Zweck erfüllt und die Medien tatsächlich für ihre Leistungen abgegolten werden. Aufgrund der Erfahrungen in der EU ist der Bundesrat bereit, verschiedene Ansätze zur Regelung eines verwandten Schutzrechts zu vertiefen und bis Ende 2022 einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Arbeiten wird darauf zu achten sein, dass auch kleinere Medienverlage sowie Medienschaffende von der Regelung profitieren.

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