"Mediengipfeli" mit Parlamentarier:innen

Das traditionelle Sessionsfrühstück vom 31. Mai widmete impressum dem Leistungsschutzrecht. Befürworter und Gegner äusserten sich. Die Grundüberzeugung, dass Journalist:innen an den Gewinnen beteiligt werden sollen, welche Internetgiganten dank ihrer Arbeit erwirtschaften, prägt weiterhin die Haltung von impressum.

Trotz der frühen Morgenstunden, dem etwas technisch anmutenden Thema und der Konkurrenz mehrerer anderer Veranstaltungen für Parlamentarier:innen nahmen gut 10 von ihnen an der Diskussion zum Leistungsschutzrecht (LSR) teil. Als Expertinnen hat impressum Martina Huber, Mitglied im Zentralvorstand und Präsidentin der AG Freie Deutschschweiz, Nicole Pfister Fetz, Geschäftsführerin des Verbands Autorinnen und Autoren der Schweiz A*ds sowie Min Li Marti, Nationalrätin und Verlegerin von «P.S.» eingeladen.

Der Vernehmlassungsentwurf zur Revision des Urheberrechtsgesetzes war kurz zuvor publiziert worden, was es erlaubte, die Diskussion auf der Basis einer konkreten Vorlage zu führen. Dass der Entwurf die Erfahrungen anderer europäischer Ländern nutzt und weder Verbote noch eine «Linksteuer» enthält sowie kleine Verlage überproportional berücksichtigt, wurde allgemein begrüsst. Dennoch blieben einige der Teilnehmenden skeptisch, so auch Min Li Marti. Sie verspricht sich vom LSR keinen namhaften Mehrwert für kleine Verleger:innen und fürchtet eher, dass Google die Reichweite von Journalismus einschränken könnte.

Positiv äusserte sich hingegen Nicole Pfister Fetz. Obwohl die Buchautorinnen und -autoren vom LSR vorderhand nicht profitieren, befürwortet sie die Einführung mittels eines gesetzlichen Vergütungsanspruchs. Die guten Erfahrungen mit diesem Modell in der Schweiz zeigen, dass so direkte Verhandlungen zwischen den Vertretenden der Benutzer und der Urheber bzw. der Leistungserbringenden konstruktive und anerkannte Verteilschlüssel hervorbringen, die zu mehr Fairness für die Urehber:innen führen.

Für Martina Huber ist die Aussicht, dass das LSR für freie Journalistinnen und Journalisten ein Mehreinkommen generieren könnte, ohne die Freiheit im Internet einzuschränken, ausschlaggebend. Das kam bei vielen der anwesenden Politiker:innen positiv an. Weder vom Umfang noch vom Zweck her kann dieses Mehreinkommen aber eine verstärkte Medienförderung ersetzen. Es herrschte Einigkeit, dass die politische Diskussion über Medienförderung nicht verzögert werden darf. Aber auch gegenüber den Medienunternehmen wurde die Erwartung geäussert, dass auch die grossen unter ihnen wieder verstärkt in den Journalismus investieren. Er soll ihr oberstes unternehmerisches Ziel sein.

Nach der Diskussion bleibt für impressum klar: Das LSR ist eine Chance, welche genutzt werden muss. Die positiven Erfahrungen mit der kollektiven Verwertung von Urheberrechten schaffen das Vertrauen, dass der Vergütungsanspruch gegenüber grossen Plattformen funktionieren wird. Die Diskussion mit den Parlamentarier:innen stärkte die Grundüberzeugung, dass Journalistinnen und Journalisten an den Gewinnen, welche Plattformen dank ihrer Arbeit erwirtschaften, beteiligt werden müssen.

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